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Was ist Kraft-Wärme-Kopplung?
Rund 74 % des elektrischen Stroms in Deutschland werden mit Großkraftwerken produziert. Diese wandeln nur ein gutes Drittel (37 %) der eingesetzten Primärenergie aus Kohle, Erdöl, Erdgas oder Kernbrennstoff in nutzbaren elektrischen Strom um. Ca. zwei Drittel der eingesetzten Energie gehen als sog. Abwärme für eine weitere Nutzung in diesem Prozess verloren.
15 % des elektrischen Stromes kommen aus Anlagen zur Nutzung der erneuerbaren Energien.
Wasserkraft, Windkraft und Biomasse liefern hier den Löwenanteil.
Nur etwa 12 % des elektrischen Stromes kommt aus Anlagen, die das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nutzen.
Hier setzt die Bundesregierung an, um den Ausstoß von CO² und den Energieverbrauch bei der Erzeugung von Strom und Wärme zu verringern und den Anteil an KWK-Strom in Deutschland bis 2020 zu verdoppeln.
Bei kleinen KWK-Anlagen werden überwiegend Motoren oder auch kleine Gasturbinen eingesetzt. Diese gehören zur Gruppe der Blockheizkraftwerke (BHKW).
Die im Kraft-Wärme-Kopplungs-Prozess verwendete Primärenergie kann in diesen Anlagen zu über 90 % verwertet werden. Es bleibt nur ein kleiner Teil an Wärme- bzw. Energieverlust übrig.
Im Vergleich spart ein hocheffizientes KWK-Kraftwerk also ein Drittel an Primärenergie ein um die gleiche Menge an Strom und Wärme zu produzieren.

15 % des elektrischen Stromes kommen aus Anlagen zur Nutzung der erneuerbaren Energien.
Wasserkraft, Windkraft und Biomasse liefern hier den Löwenanteil.
Nur etwa 12 % des elektrischen Stromes kommt aus Anlagen, die das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nutzen.
Hier setzt die Bundesregierung an, um den Ausstoß von CO² und den Energieverbrauch bei der Erzeugung von Strom und Wärme zu verringern und den Anteil an KWK-Strom in Deutschland bis 2020 zu verdoppeln.
Bei kleinen KWK-Anlagen werden überwiegend Motoren oder auch kleine Gasturbinen eingesetzt. Diese gehören zur Gruppe der Blockheizkraftwerke (BHKW).
Die im Kraft-Wärme-Kopplungs-Prozess verwendete Primärenergie kann in diesen Anlagen zu über 90 % verwertet werden. Es bleibt nur ein kleiner Teil an Wärme- bzw. Energieverlust übrig.
Im Vergleich spart ein hocheffizientes KWK-Kraftwerk also ein Drittel an Primärenergie ein um die gleiche Menge an Strom und Wärme zu produzieren.
Was ist ein Mini-BHKW?
Die Abkürzung Mini-BHKW steht für kleines Blockheizkraftwerk. Diese Anlagen erzeugen Heizungswärme und Strom, alle Komponenten sind hier fest in einer einzigen Geräteeinheit montiert und werden wie eine konventionelle Heizung im Haus installiert.

Für welche Einsatzbereiche eignet sich das MiniVersum?
Grundsätzlich kann ein MiniVersum überall betrieben werden, wo ein Mindestjahresenergiebedarf von 65.000 kWh (Heizung + Warmwasser) besteht.
Typische Anwendungsfelder sind:
Große Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Hotels, Pensionen, kleinere und mittlere Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Gemeindezentren.
Das MiniVersum wird in 2 verschiedenen Systemvarianten betrieben:
Monovalent: Das MiniVersum alleine stellt zu 100 Prozent die benötigte Wärme bereit.
Bivalent: Das MiniVersum und ein Spitzlastkessel gemeinsam stellen 100 Prozent Wärme bereit.
Typische Anwendungsfelder sind:
Große Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Hotels, Pensionen, kleinere und mittlere Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Gemeindezentren.
Das MiniVersum wird in 2 verschiedenen Systemvarianten betrieben:
Monovalent: Das MiniVersum alleine stellt zu 100 Prozent die benötigte Wärme bereit.
Bivalent: Das MiniVersum und ein Spitzlastkessel gemeinsam stellen 100 Prozent Wärme bereit.
Was sind die Bestandteile der installierten Anlage?
Eine installierte MiniVersum-Anlage besteht beim monovalenten System aus:

- MiniVersum Kraftwerk powered by Senertec "Dachs"
- Pufferspeicher 750- 1000 Liter
- Warmwasserspeicher 300 Liter
- Spitzenlastkessel, sofern erforderlich
- Heizkreisverteiler
- Pumpen, Mischer und Leitungsverteilung
- Schlüsselfertige Montage
- Fernüberwachungsmodul
- Inbetriebnahme
- Anschluss an das Stromnetz
- Anschluss an das Gasnetz
- Einen Schornstein setzen wir voraus
- Unser Fachpartner prüft bei Ihnen Vor Ort die Einbaumöglichkeiten
Mit welchem Brennstoff arbeitet ein MiniVersum?
Ein MiniVersum läuft mit Erdgas von EnVersum, dieses wird effizient und besonders schadstoffarm zu Wärme und Strom umgewandelt.
Benötige ich weiterhin Strom aus dem Netz?
Ja. Es ist weitaus wirtschaftlicher, wenn Lastspitzen weiterhin aus dem Netz gezogen werden und das MiniVersum die Strom-Grundlast abdecken kann.
Was ist Ökostrom?
Quelle: www.stromtipp.de
Was ist "Ökostrom", was sind "Erneuerbare Energien"?
Nur wenn Strom aus regenerativen, also erneuerbaren Energiequellen stammt, darin sind sich Stromanbieter, Verbraucher- und Umweltschutzverbände einig, kann er als Ökostrom oder "grüner" Strom bezeichnet werden. Als "erneuerbar" gelten zunächst die Energiequellen, die nach menschlichen Maßstäben unbegrenzt verfügbar sind: Wasser-, Wind- und Sonnenenergie sowie Erdwärme. Biomasse wie Holz oder andere Pflanzenstoffe zählen ebenfalls zu den EE - sie sind "nachwachsende Rohstoffe". Die Nutzung von Deponie-, Klär-, und Grubengas wird als ökologische Stromerzeugung bezeichnet, da hier schädliche Emissionen in nützliche Energie umgewandelt werden. "Erneuerbar" im strengen Sinne sind diese Energiequellen aber nicht.
Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) ist ein Sonderfall. Einerseits wird die Technik vorwiegend bei Kohle- und Gaskraftwerken eingesetzt, also bei Anlagen, die fossile Brennstoffe verfeuern und damit nicht "regenerativ" sind. Andererseits steigert KWK den Wirkungsgrad enorm und hilft so dabei, große Mengen von Emissionen und Rohstoffverbrauch zu vermeiden. Deshalb kann Strom aus KWK-Anlagen als ökologisch sinnvoll gelten. Zum echten Ökostrom wird KWK-Strom, wenn er aus Biomasse gewonnen wird.
Gibt es "reinen" Ökostrom?
Wer sich für einen Öko-Stromanbieter entscheidet, sorgt nicht dafür, dass er oder sie persönlich nur noch Strom aus Erneuerbaren Energien erhält. Da die Stromerzeuger die elektrische Energie in das allgemeine Stromnetz einspeisen, wird auch der von Ihnen gezahlte Ökostrom Teil des allgemeinen Energiemixes. Aus Ihrer Steckdose wird also weiterhin der gleiche Strom kommen wie bisher - elektrische Energie ist immer gleich, egal wie sie erzeugt wurde. Indirekt nehmen Ökostromkunden aber sehr wohl Einfluss darauf, wieviel Ökostrom produziert und in die Netze eingespeist wird. Der Stromanbieter, dem Sie das Geld überweisen, ist verpflichtet, den von Ihnen verbrauchten Strom zur Verfügung zu stellen - und zwar zu der Zeit, an der Sie ihn verbrauchen und aus erneuerbaren Energiequellen, versteht sich.
Was ist "Ökostrom", was sind "Erneuerbare Energien"?
Nur wenn Strom aus regenerativen, also erneuerbaren Energiequellen stammt, darin sind sich Stromanbieter, Verbraucher- und Umweltschutzverbände einig, kann er als Ökostrom oder "grüner" Strom bezeichnet werden. Als "erneuerbar" gelten zunächst die Energiequellen, die nach menschlichen Maßstäben unbegrenzt verfügbar sind: Wasser-, Wind- und Sonnenenergie sowie Erdwärme. Biomasse wie Holz oder andere Pflanzenstoffe zählen ebenfalls zu den EE - sie sind "nachwachsende Rohstoffe". Die Nutzung von Deponie-, Klär-, und Grubengas wird als ökologische Stromerzeugung bezeichnet, da hier schädliche Emissionen in nützliche Energie umgewandelt werden. "Erneuerbar" im strengen Sinne sind diese Energiequellen aber nicht.
Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) ist ein Sonderfall. Einerseits wird die Technik vorwiegend bei Kohle- und Gaskraftwerken eingesetzt, also bei Anlagen, die fossile Brennstoffe verfeuern und damit nicht "regenerativ" sind. Andererseits steigert KWK den Wirkungsgrad enorm und hilft so dabei, große Mengen von Emissionen und Rohstoffverbrauch zu vermeiden. Deshalb kann Strom aus KWK-Anlagen als ökologisch sinnvoll gelten. Zum echten Ökostrom wird KWK-Strom, wenn er aus Biomasse gewonnen wird.
Gibt es "reinen" Ökostrom?
Wer sich für einen Öko-Stromanbieter entscheidet, sorgt nicht dafür, dass er oder sie persönlich nur noch Strom aus Erneuerbaren Energien erhält. Da die Stromerzeuger die elektrische Energie in das allgemeine Stromnetz einspeisen, wird auch der von Ihnen gezahlte Ökostrom Teil des allgemeinen Energiemixes. Aus Ihrer Steckdose wird also weiterhin der gleiche Strom kommen wie bisher - elektrische Energie ist immer gleich, egal wie sie erzeugt wurde. Indirekt nehmen Ökostromkunden aber sehr wohl Einfluss darauf, wieviel Ökostrom produziert und in die Netze eingespeist wird. Der Stromanbieter, dem Sie das Geld überweisen, ist verpflichtet, den von Ihnen verbrauchten Strom zur Verfügung zu stellen - und zwar zu der Zeit, an der Sie ihn verbrauchen und aus erneuerbaren Energiequellen, versteht sich.
Woher kommt mein Ökostrom, wenn er nicht aus dem MiniVersum kommt?
Der Ökostrom aus dem Netz wird von der EnVersum gezielt für die Lastspitzen bereitgestellt.
Welche Voraussetzungen sind für den Betrieb des MiniVersums notwendig?
Für den Betrieb des MiniVersums ist ein Gasanschluss notwendig. Dieser wird zusammen mit dem Gaszähler durch den Netzbetreiber gestellt. Da EnVersum auch Gasversorger ist, versorgen wir auch unsere MiniVersen mit unserem Gas.
Was passiert mit meiner alten Heizung?
Ihre alte Heizung wird komplett ab/bis Übergabepunkt (ab Vor-/Rücklauf Flansche des Verteilers einschließlich Pumpe und Absperrventile) durch die EnVersum kostenlos entsorgt.
Wo liegt der Übergabepunkt MiniVersum im Heizungsraum?
Der Übergabepunkt liegt an der Schnittstelle Vor- und Rücklauf Flansche des Verteilers einschließlich Pumpe und Absperrventile.
Was beinhaltet der Wärmeliefervertrag?
Der EnVersum „Sonder-Liefervertrag Wärme“ beinhaltet folgende Regelungen
- Kundenanschrift
- Versorgungsobjekt und Aufstellort des MiniVersum
- Bisheriger Gasbezug
- Wärmepreis / Installationszuschuss / Abrechnung
- Wartung und Instandhaltung
- Lieferbeginn / Annahme
- Laufzeit
- Gebrauchsüberlassung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen EnVersum GmbH
EnVersum berechnet nur die tatsächlich im Haus verbrauchte Wärme und koppelt den Wärmepreis an den Gaspreisindex des Statistischen Bundesamtes.
- Kundenanschrift
- Versorgungsobjekt und Aufstellort des MiniVersum
- Bisheriger Gasbezug
- Wärmepreis / Installationszuschuss / Abrechnung
- Wartung und Instandhaltung
- Lieferbeginn / Annahme
- Laufzeit
- Gebrauchsüberlassung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen EnVersum GmbH
EnVersum berechnet nur die tatsächlich im Haus verbrauchte Wärme und koppelt den Wärmepreis an den Gaspreisindex des Statistischen Bundesamtes.
Was ist der Wärmepreis? (nicht zu verwechseln mit dem Gas- oder Heizölpreis)
Wir berechnen einen individuell auf das Gebäude zugeschnittenen Wärmemengenpreis von 6 bis 9 Cent* je abgenommener kWh. Die Abrechnung erfolgt in monatlichen Abschlägen mit einer Jahresendabrechnung. Ihre verbrauchte Wärmemenge wird über einen geeichten Wärmemengenzähler von der EnVersum fernausgelesen.
Der Wärmepreis ist nicht mit dem Gas- oder Heizölpreis zu verwechseln.
*EnVersum berechnet nur die tatsächlich im Haus verbrauchte Wärme und koppelt den Wärmepreis unter anderem an den Gaspreisindex des Statistischen Bundesamtes.
Der Wärmepreis ist nicht mit dem Gas- oder Heizölpreis zu verwechseln.
*EnVersum berechnet nur die tatsächlich im Haus verbrauchte Wärme und koppelt den Wärmepreis unter anderem an den Gaspreisindex des Statistischen Bundesamtes.
Wer liest den Wärmemengenzähler ab?
Der Wärmemengenzähler wird von der EnVersum fernausgelesen.
Unsere Fernauslesung geschieht vollautomatisiert und überträgt uns nicht nur Ihre Verbrauchswerte sondern
teilt uns mit, noch während Sie schlafen, ob das System zu 100% arbeitet oder sich eine Störung ankündigt.
Unsere Fernauslesung geschieht vollautomatisiert und überträgt uns nicht nur Ihre Verbrauchswerte sondern
teilt uns mit, noch während Sie schlafen, ob das System zu 100% arbeitet oder sich eine Störung ankündigt.
Muss ich den vom MiniVersum produzierten Strom kaufen?
Nein, der vom MiniVersum produzierte Strom muss nicht durch unsere Kunden gekauft werden.
Sofern jedoch gewünscht, kann der vom MiniVersum produzierte Strom zu einem fairen Festpreis von 15,55 Ct/kWh netto über einen Strom-Liefervertrag von der EnVersum bezogen werden.
Sofern jedoch gewünscht, kann der vom MiniVersum produzierte Strom zu einem fairen Festpreis von 15,55 Ct/kWh netto über einen Strom-Liefervertrag von der EnVersum bezogen werden.
Wonach berechnet sich der CO2-Einsparungsbonus?
Der CO2-Einsparungsbonus wird je eingespartes Kilogramm CO2 berechnet.
Diese Angabe wiederum bezieht sich auf den Vergleich von MiniVersum zu Ihrer bisherigen Heiztechnik.
Diese Angabe wiederum bezieht sich auf den Vergleich von MiniVersum zu Ihrer bisherigen Heiztechnik.
Wann und wie bekomme ich den CO2-Einsparungsbonus?
Der CO2-Einsparungsbonus wird mit der Jahresabrechnung berechnet. Den Einsparungsbetrag bekommen Sie von uns direkt als Gutschrift auf Ihr Konto überwiesen.
Welche Folgekosten kommen auf mich zu?
Es fallen lediglich Kosten für die Bereitstellung des Gasanschlusses durch den Netzbetreiber und alle damit verbundenen Gebühren an.
Die Koordinierung der ggf. erforderlichen Ummeldeprozesse übernimmt die EnVersum und ist für unsere Kunden kostenneutral.
Wartungs, Inspektions- und Instandsetzungskosten des MiniVersum sowie der von uns vor Ort erbrachten Lieferungen und Leistungen sind komplett über den Wärmeliefervertrag abgegolten.
Die Koordinierung der ggf. erforderlichen Ummeldeprozesse übernimmt die EnVersum und ist für unsere Kunden kostenneutral.
Wartungs, Inspektions- und Instandsetzungskosten des MiniVersum sowie der von uns vor Ort erbrachten Lieferungen und Leistungen sind komplett über den Wärmeliefervertrag abgegolten.
Was passiert im Fall einer Störung des MiniVersums?
Das MiniVersum unterliegt einer Fernüberwachung. Sofern sich eine Störung einstellen sollte, besteht die Möglichkeit über die Fernüberwachung zeitnah zu reagieren. Bei Ausfall der Anlage wird eine automatische Meldung an die Servicestelle abgesetzt.
Für den Fall einer Fehlfunktion der Anlage steht unseren Kunden eine 24-Stunden Nothilfe zur Verfügung.
Für den Fall einer Fehlfunktion der Anlage steht unseren Kunden eine 24-Stunden Nothilfe zur Verfügung.
Wann erfolgt eine Stromabnahme durch EnVersum?
Das MiniVersum wird wärmegeführt betrieben. Eine Netzeinspeisung findet ausschließlich in Phasen der Wärmebereitstellung sowie der Befüllung des Puffer- und Trinkwasserspeichers statt.
Was passiert nach Beendigung des Wärmeliefervertrages?
Nach Beendigung des Wärmeliefervertrages gibt es Drei verschiedene Modelle. 12 Monate vor Ablauf des Vertrages werden Sie an den bevor stehenden Vertragsablauf erinnern. Ihr Kundenbetreuer wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen um die Details zu besprechen.
Modell 1: Sie entscheiden sich für eine Fortführung Ihres bestehenden Vertrages; alles bleibt so wie es ist.
Modell 2: Sie entscheiden sich für einen Kauf unserer Anlage; EnVersum erstellt Ihnen ein individuelles Angebot, je nach Laufzeit des Vertrages und der geleisteten Betriebsstunden.
Modell 3: Sie beenden das Vertragsverhältnis mit uns und wünschen auch keinen Kauf unseres MiniVersum-Energiesystems; kostenlos wird das gesamte System demontiert
Gas
Wer kann den Gasanbieter wechseln?
Grundsätzlich kann jeder Verbraucher seinen Gasanbieter wechseln, der einen eigenen Gaszähler für sein Haus oder seine Wohnung und ein direktes Vertragsverhältnis mit einem Gasanbieter hat - also direkt die Rechnungen erhält und bezahlt. Wenn Sie Mieter sind und der Hauseigentümer sich um die Gasversorgung kümmert, machen Sie ihn doch einfach auf das günstige Angebot von EnVersum aufmerksam.
Welche Daten zum Wechsel benötige ich?
Alle benötigten Informationen finden Sie auf der letzten Gasrechnung - um das günstige Erdgas von EnVersum bestellen zu können, brauchen Sie diese Daten:
- Ihren Jahresverbrauch
- Zählernummer Ihres Gaszählers
- Name des örtlichen Gasversorgers bzw. bisherigen Gaslieferanten.
Bei der Anmeldung muss die Abnahmestelle genau unter den Adressdaten angemeldet werden, wie sie in der Vergangenheit bei Ihrem Vorversorger gemeldet war!
Bei Unsicherheit bitte eine Rechnung aus der Vergangenheit beifügen.
- Ihren Jahresverbrauch
- Zählernummer Ihres Gaszählers
- Name des örtlichen Gasversorgers bzw. bisherigen Gaslieferanten.
Bei der Anmeldung muss die Abnahmestelle genau unter den Adressdaten angemeldet werden, wie sie in der Vergangenheit bei Ihrem Vorversorger gemeldet war!
Bei Unsicherheit bitte eine Rechnung aus der Vergangenheit beifügen.
Wer benötigt meinen Zählerstand und wann wird abgelesen?
Der Ablesemodus bleibt immer gleich, egal wer Sie mit Energie beliefert, am Zeitpunkt des Ablesens ändert sich nichts.
Die Zählerstände werden vom Netzbetreiber abgefragt und an EnVersum übermittelt.
Die Zählerstände werden vom Netzbetreiber abgefragt und an EnVersum übermittelt.
Wer schickt mir in Zukunft meine Gasabrechnung?
Mit der Entscheidung Erdgas von EnVersum zu beziehen, erhalten Sie Ihre Gasrechnung auch nur noch von EnVersum. D.h. Sie bekommen wie bisher nur eine Gasrechnung.
Wo finde ich meine Zählernummer?
Die Zählernummer finden Sie direkt auf Ihrem Gaszähler bzw. auf Ihrer letzten Gasabrechnung von Ihrem Gaslieferanten.

Wann bekomme ich meinen Abschlagsplan?
Sobald der Wechselprozess seitens des Netzbetreibers bestätigt wurde, erhalten Sie von uns eine Übersicht über die monatlich zu leistenden Abschlägt. Das dauert im Regelfall 6-8 Wochen. Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Abschläge ganz bequem von Ihrem Konto eingezogen. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Wie setzen sich die Abschläge zusammen?
Abschläge werden generell gleich berechnet. Ihre Endsumme geteilt durch die Jahresmonate gibt einen in etwa Wert an. Der Netzbetreiber richtet sich aber mit der Festlegung nach der Verbrauchshistorie der vergangenen Jahre. Der Abschlag kann erst nach Beweis des Minderverbrauchs gesenkt werden nach Ablauf der Heizperiode. Dieses kann nicht durch den neuen Versorger beeinträchtigt und geändert werden.
Beispiel: Sie beziehen ein Haus mit zwei Personen in dem vorher eine sechsköpfige Familie gelebt hat. In diesem Fall werden Sie vom Netzbetreiber für die erste Heizperiode genauso hoch veranschlagt wie in der Vergangenheit der Verbrauch war. Eine Änderung ist möglich wie oben beschrieben, nach Ablauf der Heizperiode.
Beispiel: Sie beziehen ein Haus mit zwei Personen in dem vorher eine sechsköpfige Familie gelebt hat. In diesem Fall werden Sie vom Netzbetreiber für die erste Heizperiode genauso hoch veranschlagt wie in der Vergangenheit der Verbrauch war. Eine Änderung ist möglich wie oben beschrieben, nach Ablauf der Heizperiode.
Was ist im Gesamtpreis enthalten?
Der Preis der an den Kunden übermittelt wird beinhaltet alle Abgaben, Steuern und Gebühren die zur Gaslieferung an den Kunden erhoben werden. Dieser Preis ist ein Endpreis und beinhaltet die aktuell gültigen 19% MwSt. Dieser Preis bezieht sich ausschließlich auf die Lieferung der angeforderten Energie zum Endverbraucher.
Zähler, Leitungen und andere technische Gegenstände die dem Endverbraucher zur Verfügung gestellt werden um Energielieferungen zu empfangen sind Eigentum des jeweiligen Netzbetreibers und werden von diesem verwaltet gewartet und ggf. berechnet.
Zähler, Leitungen und andere technische Gegenstände die dem Endverbraucher zur Verfügung gestellt werden um Energielieferungen zu empfangen sind Eigentum des jeweiligen Netzbetreibers und werden von diesem verwaltet gewartet und ggf. berechnet.
Wann bekomme ich die Vertragsunterlagen zugesendet?
Wir möchten Sie bitten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere E-Mail die Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung erhalten haben auszudrucken. In dieser E-Mail sind die preislichen Konditionen zu denen Sie beliefert werden enthalten.
Vor der ersten Belieferung werden Ihnen die Termine der Abschläge und deren Höhe sowie der genaue Zeitpunkt der ersten Belieferung per Post zugesendet.
Alle drei Bestandteile zusammen gelten als Vertragsunterlagen für Ihre Ablage.
Vor der ersten Belieferung werden Ihnen die Termine der Abschläge und deren Höhe sowie der genaue Zeitpunkt der ersten Belieferung per Post zugesendet.
Alle drei Bestandteile zusammen gelten als Vertragsunterlagen für Ihre Ablage.
Energiesteuer
Abgabe nach dem Energiesteuergesetz für den Verbrauch von Erdgas durch den Letztverbraucher. Die Erdgassteuer ist eine durch Bundesgesetz geregelte Verbrauchsteuer. Das Energiesteuergesetz hat das zuvor gültige Mineralölsteuergesetz abgelöst. Die Umsetzung des Gesetzes wurde infolge der Vorgaben der Richtlinie 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Energiesteuerrichtlinie) notwendig.
Strom
Wer kann den Stromanbieter wechseln?
Grundsätzlich kann jeder Verbraucher seinen Stromanbieter wechseln, der einen eigenen Stromzähler für sein Haus oder seine Wohnung und ein direktes Vertragsverhältnis mit einem Stromanbieter hat - also direkt die Rechnungen erhält und bezahlt. Wenn Sie Mieter sind und der Hauseigentümer sich um die Stromversorgung kümmert, machen Sie ihn doch einfach auf das günstige Angebot von EnVersum aufmerksam.
Wo finde ich meine Zählernummer?
Die Zählernummer finden Sie direkt auf Ihrem Stromzähler bzw. auf Ihrer letzten Stromabrechnung von Ihrem Stromlieferanten.
Welche Daten für einen Wechsel benötige ich?
Alle benötigten Informationen finden Sie auf der letzten Stromrechnung - um den günstigen Strom von EnVersum bestellen zu können, brauchen Sie diese Daten:
- Ihren Jahresverbrauch
- Zählernummer Ihres Stromzählers
- Name des örtlichen Stromversorgers bzw. bisherigen Stromlieferanten
- Ihren Jahresverbrauch
- Zählernummer Ihres Stromzählers
- Name des örtlichen Stromversorgers bzw. bisherigen Stromlieferanten
Wie kann ich den Stromanbieter wechseln?
Der Wechsel ist viel einfacher als Sie vielleicht denken.
Wir übernehmen die komplette Ummeldung für Sie!
Sie haben keinen lästigen Papierkram, keine Kosten und müssen auch nicht selbst ihren derzeitigen Lieferanten kündigen. Wir machen das für Sie!
Einfach das Antragsformular ausfüllen und an uns zurück senden. Am besten nehmen Sie sich ihre letzte Stromrechnung zur Hand, dort sind alle wichtigen Informationen vermerkt.
Wir übernehmen die komplette Ummeldung für Sie!
Sie haben keinen lästigen Papierkram, keine Kosten und müssen auch nicht selbst ihren derzeitigen Lieferanten kündigen. Wir machen das für Sie!
Einfach das Antragsformular ausfüllen und an uns zurück senden. Am besten nehmen Sie sich ihre letzte Stromrechnung zur Hand, dort sind alle wichtigen Informationen vermerkt.
Stromsteuer
Abgabe nach dem Stromsteuergesetz für den Verbrauch von Strom durch den Letztverbraucher. Die Stromsteuer ist eine durch Bundesgesetz geregelte Verbrauchsteuer. Die Verwaltung obliegt den Zollbehörden, das Aufkommen steht dem Bund zu. Besteuert wird der Verbrauch von elektrischem Strom im deutschen Steuergebiet (ohne das Gebiet von Büsingen am Hochrhein und ohne die Insel Helgoland). Einheit für die Berechnung ist dieMegawattstunde (= 1.000 kWh), auf die ein Regelsteuersatz von 20,50 € erhoben wird.
EEG Zuschlag
Dem gesellschaftlichen & politischen Willen entsprechend soll der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix in Deutschland stetig erhöht werden. Zwecks Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien wurde das „Erneuerbare Energien Gesetz“ (kurz EEG) eingeführt. Das Gesetz bewirkt zu Lasten der Endverbraucher eine Umlage der staatlich garantierten Förderungen für Fotovoltaikanlagen, Windanlagen etc.
KWK-Abgabe
Gesetzliche Abgabe nach dem Kraftwärmekopplungsgesetz: „Zweck des Gesetzes ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland auf 25 Prozent durch den befristeten Schutz, die Förderung der Modernisierung und des Neubaus von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle sowie die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu leisten.“
Was ist das EEG Gesetz?
Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Kurzfassung Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) soll gemäß seinem Zweck im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte verringern, fossile Energieressourcen schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien fördern. Es dient somit insbesondere dem Klimaschutz und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Regelungen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle und Kernkraft verringert werden soll.
EEG Umlageerhöhung zum 01.01.2011
Die Übertragungsnetzbetreiber haben die EEG-Umlage für das kommende Jahr veröffentlicht. Ein Grund für den Anstieg ist der enorme Ausbau der Photovoltaik.
Die EEG-Umlage wird von derzeit 2,047 auf 3,53 Cent je Kilowattstunde im kommenden Jahr steigen. Dies haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) am 12.11.2010 offiziell bekanntgegeben. Der starke Anstieg der EEG-Umlage, mit der der Ausbau von Photovoltaik, Wind, Biomasse und anderen erneuerbaren Energiequellen finanziert wird, hat mehrere Gründe. „Vor allem wirkt sich hier die gestiegene Gesamtsumme der Vergütungszahlungen an die Anlagenbetreiber aus. Für 2010 lag die Prognose bei 12,7 Milliarden Euro, für 2011 liegt sie bei 17,1 Milliarden Euro. Davon entfallen allein acht Milliarden Euro auf Zahlungen an die Betreiber von Solaranlagen. Aufgrund der in diesem Jahr erfolgten Änderung des EEG sinkt die durchschnittliche Vergütung für die Einspeisung von Solarenergie aber voraussichtlich um mehr als 5 ct/kWh", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Dabei wirkte sich auch das niedrige Börsenstrompreisniveau aus, da dies die Differenz zu den EEG-Vergütungssätzen deutlich vergrößerte. Die EEG-Umlage wird von allen Stromverbrauchern bezahlt. Ausnahmen bestehen für energieintensive Branchen. Verbraucherschützer erwarten, dass die steigenden Ökostrom-Kosten in Form einer rund achtprozentigen Strompreis-Erhöhung auf die Endverbraucher durchschlagen werden.
Die EEG-Umlage wird von derzeit 2,047 auf 3,53 Cent je Kilowattstunde im kommenden Jahr steigen. Dies haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) am 12.11.2010 offiziell bekanntgegeben. Der starke Anstieg der EEG-Umlage, mit der der Ausbau von Photovoltaik, Wind, Biomasse und anderen erneuerbaren Energiequellen finanziert wird, hat mehrere Gründe. „Vor allem wirkt sich hier die gestiegene Gesamtsumme der Vergütungszahlungen an die Anlagenbetreiber aus. Für 2010 lag die Prognose bei 12,7 Milliarden Euro, für 2011 liegt sie bei 17,1 Milliarden Euro. Davon entfallen allein acht Milliarden Euro auf Zahlungen an die Betreiber von Solaranlagen. Aufgrund der in diesem Jahr erfolgten Änderung des EEG sinkt die durchschnittliche Vergütung für die Einspeisung von Solarenergie aber voraussichtlich um mehr als 5 ct/kWh", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Dabei wirkte sich auch das niedrige Börsenstrompreisniveau aus, da dies die Differenz zu den EEG-Vergütungssätzen deutlich vergrößerte. Die EEG-Umlage wird von allen Stromverbrauchern bezahlt. Ausnahmen bestehen für energieintensive Branchen. Verbraucherschützer erwarten, dass die steigenden Ökostrom-Kosten in Form einer rund achtprozentigen Strompreis-Erhöhung auf die Endverbraucher durchschlagen werden.
Allgemein
Arbeits- und Grundpreis im Jahr
Die Angaben zu Arbeitspreis & Grundpreis vereinen in Summe sämtliche Komponenten der Energieabrechnung. Die Angabe zum Arbeitspreis berücksichtigt sämtliche energiemengenabhängigen Preiskomponenten der Energieabrechnung, während die Angabe zum Grundpreis alle mengenunabhängigen Preiskomponenten beinhaltet.
Arbeitspreis
Energiepreis der EnVersum GmbH
Regiekosten
Dienstleistungsentgelt zugunsten der EnVersum GmbH
Abrechnung
Ein Entgelt zugunsten des Netzbetreibers zur Energiebilanzierung und Abrechnung gegenüber den Lieferanten.
Messstellenbetrieb
Entgelt für die Bereitstellung und den Erhalt der notwendigen Messtechnik zur genauen Erfassung der tatsächlich verbrauchten Energie. Dieses Entgelt fällt an zugunsten des Netzbetreibers, sofern der Kunde nicht einen dritten Dienstleister mit der Durchführung des Messstellenbetriebs betraut hat.
Messung
Das Entgelt für Messung wird durch den Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber erhoben und bildet den Aufwand zur Durchführung der Messung ab.
Konzessionsabgabe
Dieses sind Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Wasserversorgungsunternehmen (WVU) an Gemeinden für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, abgeben müssen.


