Falsches Signal: EEG-Umlage für Eigenstromerzeuger
Ab 2015 soll gelten: Wer eine neue Ökostrom-Anlage errichtet und den Strom selber verbraucht, muss eine Abgabe zahlen. Die Neubelastung liegt bei 40 Prozent der jeweils geltenden EEG-Umlage. Das wären gegenwärtig 2,5 Cent pro Kilowattstunde. Davon betroffen sind nicht nur Konzerne oder größere Betriebe, sondern auch Eigenheimbesitzer. Das klang im Koalitionsvertrag noch anders. Darin hieß es, für Kleinanlagen werde eine Bagatellgrenze eingezogen. Energieintensive Großverbraucher sollten mit 15 Prozent, alle übrigen Verbraucher mit 50 Prozent der EEG-Umlage belegt werden. Nun der Kursschwenk, auf den sich die Große Koalition dem Vernehmen nach geeinigt hat. Ob das der richtige Weg ist? Sicher nicht.
Natürlich – der Ausbau der Erneuerbaren ist teuer. Je höher der Eigenverbrauch der Ökostromproduzenten, desto geringer die Einnahmen aus der EEG-Umlage. Denn Eigenstromverbraucher müssen diese Umlage nicht entrichten. Das sei „unsolidarisch“, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Logisch nachvollziehbar ist sein Argument nicht. Weder kann man Eigenverbrauchern vorwerfen, sie würden sich nicht für die Energiewende einsetzen. Noch gefährden sie wie andere Öko-Anlagenbesitzer die Netzstabilität. Im Gegenteil! Gerade die Selbstversorger könnten erheblich dazu beitragen, beim Netzausbau zu sparen.
Weitere Gegenargumente liegen auf der Hand. Investitionen in Neuanlagen werden deutlich weniger attraktiv. Außerdem scheint es nicht sinnvoll, die Erneuerbaren auf der einen Seite finanziell zu fördern – auf der anderen Seite aber Beträge in ähnlicher Höhe über das EEG zurückzufordern.
Ein Vorschlag zur Güte: Will man Ökostromproduzenten unbedingt an den Ausbaukosten beteiligen, dann diejenigen, die an das Netz angeschlossen sind. Nämlich mit einem Aufschlag für die Netzstabilität – am besten gewichtet um die Produktionsmenge. So würde man zumindest dem Verursacherprinzip gerecht.
Ob die Koalition wirklich an dem 40-Prozent-Plan festhält, ist noch nicht klar. Solange bleibt Zeit zu überlegen, ob Solidarität oder Energiewende gefördert werden soll. Vor dem Hintergrund zwei letzte Kontrapunkte: Die Belastungen energieintensiver Unternehmen ist schon jetzt bei vielen im Grenzbereich. Sie auszureizen bedeutet im schlimmsten Fall Arbeitsplatzvernichtung. Das kann nicht solidarisch sein. Ebenso wenig vertrauensbildend ist es, den Koalitionsvertrag einfach umzugestalten.