Chefnotiz am Sonntag 30.03.2014

Gerechtfertigt? Parkplätze für Elektroautos

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) arbeitet an neuen Eckpunkten zur Förderung der Elektromobilität. Er will den Kauf von Elektrofahrzeugen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau fördern lassen.
Auch darüber dürfen sich Halter von Elektroautos freuen: Für sie sollen künftig Parkvorrechte an Ladestationen gelten. Zudem will man E-Autos und besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge durch die Befreiung von Parkgebühren fördern. Die Bundesregierung hat dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzesentwurf zukommen lassen. Das Vorhaben diene Klimaschutz und Luftreinhaltung. Weiteres Ziel ist die Schaffung von Rechtssicherheit für das Abstellen an besagten Ladestationen.
Über den Entwurf dürften sich aber bloß grüne Ideologen freuen. Unübersehbar gleich das erste Problem: Mehr Platz für Elektroautos bedeutet automatisch weniger für die restlichen Fahrer. Gerade für Städter ein Ärgernis! Damit nicht genug. Der Gesetzesentwurf betätigt – indirekt – die zwei großen Nachteile dieser Autos: Zum einem, dass Strom tanken sehr lange dauert. Zum anderen verfügen die Fahrzeuge nur über begrenzte Reichweiten. Das Halteprivileg in „Not-Halteprivileg“ umzubenennen, wäre nicht nur ein rhetorischer Kniff. Ebenso wenig die Frage, ob hier nicht Privilegien für ohnehin Privilegierte geschaffen werden. Schließlich ist bekannt, dass Elektroautos erst ab einem bestimmten Preisniveau zu haben sind. Außerdem ist das E-Auto aufgrund seines geringen Aktionsradius eher ein klassisches „Zweitauto“ – oder schlicht: Luxus.
Die Überlegung drängt sich auf: Wie weit will die Regierung für ihre Energiewende noch gehen? Nächster logischer Schritt wäre, dass man die Fahrer dafür entlohnt, wenn sie Strom tanken. Immerhin gelten Elektroautos schon lange als der optimale Energiespeicher. Mit Benzin und Diesel einfach „falsch“ parken – ziviler Ungehorsam sollte da nicht überraschen