Chefnotiz am Dienstag 03.03.2015

Juristische Trickserei: Wasserwirtschaft macht sich die Taschen voll

Juristische Trickserei: Wasserwirtschaft macht sich die Taschen voll
Wenn sich Staatsdiener als Unternehmer versuchen, geht das fast immer schief. Schön zu beobachten am Beispiel der deutschen  Wasserwirtschaft. Diese liegt zu  80 Prozent in der Hand von Kommunen. Sehr zum Missfallen von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Mundt verlangt eine stärkere Kontrolle der Wasserwirtschaft.
Mit Blick auf die aktuellen Verhältnisse scheint das sinnvoll. Allein die  Anzahl der Betriebe bietet dem Chaos große Chancen. Insgesamt  gibt es mehr als 6.200 Wasserversorger. 2000 davon versorgen rund 90 Prozent der Bevölkerung. Preisspreizungen bis zu 400 Prozent bei den Trinkwasser-Entgelten und von über 600 Prozent bei Abwasser-Gebühren erstaunen da ebenso wenig wie überhöhte Preise.
Warum also wird dieser Wirtschaftszweig  nicht besser kontrolliert?  Wasserversorgung ist ein natürliches Monopol. Theoretisch gab es dazu passend eine kartellrechtliche Überwachung – sowohl  für öffentlich-rechtliche als auch für privatrechtliche Betriebe.  Doch laut des Arbeitskreises „Faires Wasser im Deutschen Konsumentenbund“ war die Kartellbehörde ausschließlich bei privatrechtlichen Wasserversorgern aktiv. Die Mehrzahl der öffentlich-rechtlichen hingegen unterstand überhaupt keiner Kontrolle.
Probleme der Vergangenheit. Mit der achten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Jahr 2013 hat sich die Situation weiter verschlechtert.  Wie das geschehen konnte? Ganz einfach: Durch die rechtliche Ungleichbehandlung von „Gebühren“ und „Preisen“. Nur private Wasserversorger unterliegen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht, denn diese erheben „Preise“. Glücklich sind dagegen die öffentlich-rechtlichen Versorger. Diese unterliegen bloß der Aufsicht der Kommunen.  Denn  „Gebühren und Beiträge“ fallen nicht mehr unter das Kartellrecht.  Diese  Ungleichbehandlung bleibt nicht ohne Folgen. Schon ist die Rede von einer regelrechten „Flucht ins Gebührenrecht“ mit Ziel, der Missbrauchskontrolle zu entgehen. Ein harter Schlag für die Wasserverbraucher, so Mundt gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Für diese mache es schließlich  „keinen Unterschied, ob sie aufgrund von Preisen oder aufgrund von Gebühren zu viel für ihr Wasser zahlen.“ Recht hat er.